Aktuelle Postings aus unserem Kitarecht-Blog
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen freier Träger unwirksam
Die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten [...]
Kostenübernahme katholischer Träger
Kostenübernahme für katholisches Kind in auswärtiger Kita erstritten! Das Erziehungsrecht [...]
Betreuung Über-Dreijähriger in Krippengruppe anspruchserfüllend?
Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zur Klärung der Rechtsfrage, ob [...]
Ordentliche Kündigung eines Betreuungsvertrags unwirksam
Kinder glücklich - sie dürfen wieder in die Kita und [...]
Wir sorgen dafür, dass Träger von Kindertagesstätten finanziell optimal gefördert werden – bundesweit.
Wir klagen für Sie die Kosten für geplante Umbaumaßnahmen ein. Unter bestimmten Umständen sind die Gemeinden gezwungen, Fördermittel auszukehren, ohne dass diese unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden dürfen.
Wir prüfen für Sie, ob die Gemeinde ihr Ermessen rechtmäßig ausübt.
Wir vertreten und beraten freie Träger bei Vertragsverhandlungen mit der öffentlichen Hand. Betreiberverträge über die Betriebskostenzuschüsse einer Kindertagesstätte stellen die Grundlage einer erfolgreichen Kindertageseinrichtung dar. Anwaltliche Beratung und Vertretung hilft hier, zufriedenstellende Verträge oder Vertragsanpassungen zu erzielen.
Je nach Erziehungskonzept möchte ein Träger ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufnahme von Kindern haben. Beispielsweise suchen Elterninitiativen Eltern, die die Einrichtung besonders mittragen. Oder ein kirchlicher Kindergarten möchte bevorzugt Mitglieder aus der Kirchengemeinde aufnehmen. Hier haben wir bereits erfolgreiche Verfahren geführt, die im Ergebnis dazu führten, dass den Wünschen des Trägers entsprochen werden musste.
Für Eltern setzen wir den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung durch – bundesweit.
Wir klagen für ihr Kind einen Betreuungsplatz in der gewünschten Einrichtung (Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Tagesmutter) ein.
Im ländlichen Bereich ist ein Zusammenspiel mehrerer Beteiligter notwendig, damit Kinder in wohnortsfremde Kitas aufgenommen werden. Wenn es hier Probleme gibt, z.B. durch fehlende Kostenübernahmeerklärungen, dann können wir helfen.
Oft kommt es nicht nur darauf an, überhaupt einen Betreuungsplatz zu haben. Eine Vielzahl anderer Faktoren (Konfessionelle Träger, Waldorfkita, Waldkindergarten, Lage z.B. zum Arbeitsplatz, Betreuungszeiten) spielen auch eine wichtige Rolle. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche durchzusetzen.
Das sagen unsere Mandanten
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Wir als KiTa sind von Frau Melchert sehr gut vertreten worden. Es war soviel leichter mit Jemandem zusammen zuarbeiten, die die KiTa Welt kennt und versteht. Sie war in unserem Fall... Weiterlesen immer extrem engagiert und auch die Zusammenarbeit über Telefon und E-Mail hat sehr gut funktioniert.
Georg Genfeld
"Wir stehen kurz davor, unseren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz einklagen zu müssen. Hierzu berät uns Frau Melchert zum strategischen Vorgehen. Wir sind froh, mit ihr für das anstehende Verfahren eine kompetente und in... Weiterlesen diesem Rechtsgebiet erfahrene Juristin zur Seite zu haben."
Karin Wanzel
Kompetent, hilfsbereit und einfach 1a. Da fühlt man sich gut aufgehoben. Kann ich nur jedem empfehlen.
Jens Külsen
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Frau Melchert u ihr Team haben uns als Träger gegenüber des Landkreises in Sachen Finanzierung und Aufnahme von angeblich nicht zu finanzierenden Kindern sagenhaft unterstützt. Immer freundlich u sehr kompetent.... Weiterlesen Hat nicht locker gelassen u mit unermüdlichem Nachdruck gearbeitet. Uns, als Träger eines kleinen Waldkindergartens mit Elterninitiative, hat Sie immer zu verstehen gegeben, dass wir im Recht sind. Zu 1000% zu empfehlen!!!!!
Sonja Falkenberg
Frau RA Melchert hat uns sehr ausführlich zu unserem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beraten. Sie ist sehr kenntnisreich, hilfsbereit und erklärt die Rechtslage auf verständliche Weise. Für mich als Berlinerin,... Weiterlesen die nach Hannover zieht, war das Beratungsgespräch extrem hilfreich, weil sie auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtssprechungen in Deutschland zu dieser Thematik kennt.
Vanessa O
Der Weg zum Betreuungsplatz
1. Entscheidung
Sie legen fest, welche Art der Kinderbetreuung Sie für Ihr Kind wünschen, zum Beipiel Waldkindgarten oder Tagesmutter.
2. Anmeldung
Sie melden Ihr Kind rechtzeitig an. Ggf. melden Sie auch Ihrer Gemeinde Betreuungsbedarf.
3. Widerspruch
Bekommt Ihr Kind nicht den gewünschten Platz, muss gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden.
4. Anwalt
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren und die Fristen zu wahren.
5. Eilverfahren
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, kann ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eine schnelle Lösung bringen.